Die 130-Prozent-Regel: Reparatur über dem Wiederbeschaffungswert
Auch wenn die Reparatur teurer wird als ein vergleichbares Ersatzfahrzeug, dürfen Sie Ihren Wagen unter Umständen instand setzen lassen, solange die Kosten die 130-Prozent-Marke nicht reißen. Wie ich als unabhängiger Sachverständiger diese Grenze rechne und welche Bedingungen den Anspruch tragen.