Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen regeln die Erstellung von Kfz-Schadensgutachten durch Tom Prennig (Geschäftsbezeichnung KFZ-Haftpflichtgutachten) für Verbraucher. Es handelt sich um einen Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB.
1. Geltungsbereich
Die Erstellung des Gutachtens durch den Sachverständigen (nachfolgend „Auftragnehmer") für den Auftraggeber erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten ausdrücklich nicht für Nachbesichtigungen, Reparaturbestätigungen oder Stellungnahmen des Auftragnehmers zu Prüfberichten.
Diese Bedingungen gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragspartner & Leistungsgegenstand
Vertragspartner und Auftragnehmer ist Tom Prennig (Einzelunternehmer, freier Kfz-Sachverständiger), der die Website unter der Geschäftsbezeichnung „KFZ-Haftpflichtgutachten" betreibt. Die Anschrift und weitere Pflichtangaben finden Sie im Impressum.
Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung eines unabhängigen Kfz-Schadensgutachtens über einen am Fahrzeug des Auftraggebers eingetretenen Schaden. Der Vertrag ist ein Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB; geschuldet ist die Erstellung des Gutachtens nach den anerkannten Regeln der Sachverständigentätigkeit, nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Eine Rechtsberatung oder die Durchsetzung von Ansprüchen ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
3. Vertragsschluss
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung erfolgt regelmäßig durch (auch digitale) Unterschrift des Auftraggebers unter dem Auftragsformular und durch Zugang des unterschriebenen Auftragsformulars beim Auftragnehmer.
Der Auftrag kann alternativ auch im Wege der elektronischen Auftragserteilung zustande kommen. In diesem Fall gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab, indem er
- die im Beauftragungsprozess bereitgestellten Vertragsbedingungen durch Anklicken der hierfür vorgesehenen Felder akzeptiert und
- den Auftrag durch Betätigung des eindeutig beschrifteten Buttons („kostenpflichtig beauftragen") absendet.
Die Auftragsannahme erfolgt durch Erklärung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, insbesondere durch elektronische Bestätigung der Auftragsannahme.
4. Gutachtenerstellung, Übersendung & Ausfertigungen
Der Auftragnehmer erstellt zum angegebenen Schadensereignis ein Schadensgutachten und ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt des Gutachtens für Haftpflichtfälle entsprechen dabei den einschlägigen Richtlinien für die Schadensbewertung.
Der Auftraggeber erhält das Gutachten im Original mit Lichtbildsatz. Eine weitere, dem Original mit Lichtbildsatz entsprechende Ausfertigung des Gutachtens verbleibt beim Auftragnehmer zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung und wird auf Verlangen des Auftraggebers übersendet.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom Auftraggeber zu benennen bzw. aufzuzeigen. Der Auftraggeber sichert zu, dass er alle Angaben im Beauftragungsprozess wahrheitsgemäß beantwortet hat.
6. Vergütung
Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadensgutachten auf Grundlage der Schadenshöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar, Nebenkosten und gegebenenfalls Zusatzkosten zusammen. Die Honorarsätze orientieren sich an der BVSK-Honorarbefragung in der jeweils gültigen Fassung.
Die konkreten, derzeit gültigen Honorarsätze (Grundhonorar nach Schadensstufen, Nebenkosten, Zusatzkosten und Fahrtkosten — jeweils netto und brutto) sind in der Honorarvereinbarung aufgeführt und werden Teil des Vertrages.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören die erforderlichen Kosten des Gutachtens zum ersatzfähigen Schaden und sind grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen (§ 249 BGB). Trägt der Auftraggeber eine Mithaftung, werden die Kosten in der Regel anteilig nach der Haftungsquote erstattet.
7. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Tom Prennig — KFZ-HaftpflichtgutachtenRobert-Bosch-Straße 5c
63303 Dreieich
Telefon: 0157 5635 4276
E-Mail: [email protected]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).
Hinweis: Wünschen Sie eine besonders schnelle Erstellung des Gutachtens noch innerhalb der Widerrufsfrist, holen wir Ihre ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn vorab gesondert ein.
8. Haftung & Gewährleistung
Für Mängel des Gutachtens gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 634 ff. BGB). Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
Informationen zur Online-Streitbeilegung und zur Verbraucherstreitbeilegung finden Sie im Impressum.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.