Wertermittlung durch den Kfz-Sachverständigen
Wertgutachten für Firmenfahrzeuge
Ein Fahrzeug soll aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen wechseln oder an den Gesellschafter verkauft werden. Dafür wird ein Wert gebraucht, der einer Prüfung standhält. Diese Seite beantwortet, wann ein Wertgutachten gebraucht wird, was darin steht, wie die Begutachtung abläuft und was sie kostet.
Wann ein Wertgutachten gebraucht wird
Ein Wertgutachten wird immer dann gebraucht, wenn ein Fahrzeug den Bereich wechselt, in dem es bisher geführt wurde, und für diesen Wechsel ein Wert festgehalten werden muss. Die folgenden Anlässe kommen in der Praxis am häufigsten vor. Ob und wie der ermittelte Wert im Einzelfall anzusetzen ist, beurteilt Ihr Steuerberater.
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Entnahme ins Privatvermögen
Das Fahrzeug wird nicht mehr betrieblich genutzt und wechselt ins Privatvermögen. Entnahmen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG mit dem Teilwert anzusetzen. Ein Gutachten dokumentiert den Fahrzeugwert zum Stichtag der Besichtigung nachvollziehbar.
Fundstelle: § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG
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Verkauf an den Gesellschafter oder eine nahestehende Person
Wird ein Fahrzeug innerhalb des eigenen Kreises verkauft, fehlt der Preisbeweis durch einen fremden Dritten. Ein Gutachten liefert die Grundlage, mit der sich der vereinbarte Kaufpreis gegenüber dem Finanzamt begründen lässt.
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Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung
Wird der Betrieb aufgegeben und das Fahrzeug nicht verkauft, ist nach § 16 Abs. 3 Satz 8 EStG der gemeine Wert im Zeitpunkt der Aufgabe anzusetzen. Der gemeine Wert ist in § 9 Abs. 2 BewG als der bei einer Veräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts erzielbare Preis definiert; ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben dabei außer Betracht (§ 9 Abs. 2 Satz 3 BewG).
Fundstelle: § 16 Abs. 3 Satz 8 EStG · § 9 Abs. 2 BewG
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Einlage eines privaten Fahrzeugs in den Betrieb
Der umgekehrte Weg kommt genauso oft vor. Einlagen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Zuführung anzusetzen, wobei das Gesetz Ausnahmen vorsieht. Auch hier ist der belegte Fahrzeugwert die Grundlage, die Bewertung selbst nimmt Ihr Steuerberater vor.
Fundstelle: § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG
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Übertragung zwischen Betrieben, Rechtsformwechsel, Gesellschafterwechsel
Wechselt ein Fahrzeug zwischen zwei Betrieben desselben Inhabers, in eine neue Rechtsform oder in eine Auseinandersetzung zwischen Gesellschaftern, brauchen beide Seiten denselben, unabhängig ermittelten Wert als Bezugsgröße.
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Bank, Leasingrückgabe, Versicherung, Erbfall
Auch außerhalb der Bilanz wird ein belegter Fahrzeugwert verlangt, etwa als Sicherheit gegenüber der Bank, bei der Rückgabe oder Übernahme eines Leasingfahrzeugs, bei der Versicherung besonderer Fahrzeuge und bei der Aufteilung eines Nachlasses.
Was im Gutachten steht
Der Fahrzeugmarkt kennt nicht den einen Preis, sondern eine Bandbreite. Was ein Händler für ein Fahrzeug zahlt, was er dafür verlangt und was zwischen Privatleuten üblich ist, liegt regelmäßig deutlich auseinander. Ein Wertgutachten, das nur eine einzige Zahl nennt, verschweigt diese Bandbreite. Deshalb weist das Gutachten mehrere Werte nebeneinander aus und erläutert jeden davon.
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Händlereinkaufswert
Der Betrag, den ein Kfz-Händler für das Fahrzeug zahlen würde. Er liegt unter den anderen Werten, weil der Händler Aufbereitung, Gewährleistung, Standzeit und seine eigene Marge einkalkuliert.
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Händlerverkaufswert
Der Preis, zu dem ein Händler dasselbe Fahrzeug im Verkaufsraum anbieten würde, einschließlich Aufbereitung und Gewährleistung. Er bildet die obere Kante der Bandbreite.
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Marktwert
Der Preis, der für ein vergleichbares Fahrzeug am Markt aktuell üblich ist, abgeleitet aus dem tatsächlichen Angebot und den beobachteten Abschlüssen. Er liegt in der Regel zwischen Händlereinkaufs- und Händlerverkaufswert.
Was das Gutachten außerdem dokumentiert
- Fahrzeugidentität, Erstzulassung, Laufleistung und abgelesener Kilometerstand
- Ausstattung und Sonderausstattung, soweit am Fahrzeug feststellbar
- Zustand von Karosserie, Lack, Innenraum, Bereifung und Technik
- Vorschäden, Reparaturspuren und Mängel, die den Wert beeinflussen
- Fotodokumentation des Fahrzeugs am Tag der Besichtigung
- Herleitung der Werte und Stichtag der Bewertung
Diese drei Wertbegriffe stammen aus der Fahrzeugbewertung und sind nicht mit den steuerlichen Wertmaßstäben gleichzusetzen. Welcher Wert für Ihren Vorgang der zutreffende ist, ergibt sich aus dem steuerlichen Sachverhalt und nicht aus dem Gutachten. Das Gutachten liefert die Werte und ihre Herleitung, die Zuordnung nimmt Ihr Steuerberater vor.
So läuft die Bewertung ab
Fünf Schritte von der Anfrage bis zum fertigen Dokument. Der Kern ist die Besichtigung vor Ort, eine Bewertung allein nach Fahrzeugpapieren ersetzt sie nicht.
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Anfrage
Sie melden sich telefonisch oder per E-Mail und nennen Fahrzeug, Erstzulassung, ungefähre Laufleistung und den Anlass der Bewertung. Häufig meldet sich auch der Steuerberater direkt.
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Termin
Wir stimmen einen Besichtigungstermin ab, an dem das Fahrzeug verfügbar ist, am Betriebssitz, zu Hause oder in der Werkstatt.
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Besichtigung vor Ort
Das Fahrzeug wird in Augenschein genommen. Identität, Kilometerstand, Ausstattung, Zustand, Vorschäden und Mängel werden aufgenommen und fotografisch dokumentiert.
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Bewertung
Aus dem festgestellten Zustand und der Marktlage für dieses Fahrzeug werden Händlereinkaufswert, Händlerverkaufswert und Marktwert hergeleitet und begründet.
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Gutachten
Sie erhalten das Gutachten als PDF mit Fotodokumentation, Wertherleitung und Stichtag. Auf Wunsch geht eine Ausfertigung zusätzlich direkt an Ihren Steuerberater.
Was ein Wertgutachten kostet
Ein Wertgutachten für ein Firmenfahrzeug kostet ab 250,00 € netto, das sind 297,50 € brutto einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Der Preis richtet sich nach Fahrzeugklasse, Ausstattungsumfang und Anfahrt. Bei mehreren Fahrzeugen an einem Standort sinkt der Aufwand je Fahrzeug, das wird im Angebot berücksichtigt.
Sie erhalten vor der Beauftragung eine feste Zusage über den Preis. Anders als beim Haftpflichtgutachten nach einem unverschuldeten Unfall gibt es hier keinen gegnerischen Versicherer, der die Kosten trägt. Das Wertgutachten beauftragen und bezahlen Sie selbst.
Der Bruttobetrag enthält 19 % Umsatzsteuer und ist der Gesamtpreis, den Sie als Privatperson zahlen. Die Rechnung weist die Umsatzsteuer gesondert aus, damit vorsteuerabzugsberechtigte Auftraggeber den Nettobetrag ansetzen können.
Was ich mache und was Ihr Steuerberater macht
Diese Trennung ist keine Förmlichkeit, sondern der Grund, warum beide Seiten gebraucht werden. Ich bin Kfz-Sachverständiger und kein Steuerberater.
Der Kfz-Sachverständige
- besichtigt das Fahrzeug und stellt seinen Zustand fest
- dokumentiert Ausstattung, Laufleistung, Vorschäden und Mängel
- ermittelt Händlereinkaufswert, Händlerverkaufswert und Marktwert
- legt die Herleitung der Werte und den Stichtag offen
Der Steuerberater
- beurteilt, welcher Wertmaßstab für Ihren Vorgang gilt
- ordnet den Vorgang steuerlich ein und berechnet die Folgen
- bucht den Vorgang und vertritt Sie gegenüber dem Finanzamt
- entscheidet, welche Unterlagen eingereicht werden
Ich ermittle den Wert des Fahrzeugs. Die steuerliche Beurteilung dieses Wertes ist Steuerberatung und darf nur von Ihrem Steuerberater vorgenommen werden. Zu der Frage, welcher Wert steuerlich anzusetzen ist oder wie ein Vorgang zu gestalten wäre, gebe ich keine Auskunft.
Fragen von Unternehmern und Steuerberatern
Was in der Praxis am häufigsten gefragt wird, bevor ein Wertgutachten beauftragt wird.
Reicht nicht eine Online-Bewertung oder eine eigene Schätzung?
Eine kostenlose Online-Bewertung kennt weder den Zustand des Fahrzeugs noch seine Vorschäden, weil niemand es gesehen hat. Sie ist damit eine Rechnung auf Basis von Eingaben, kein Nachweis. Kann die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen, hat sie sie nach § 162 Abs. 1 AO zu schätzen. Ein Gutachten mit Besichtigung, Fotodokumentation und offengelegter Herleitung liefert einen prüfbaren Nachweis. Ob es im Einzelfall erforderlich ist, entscheidet Ihr Steuerberater.
Warum stehen mehrere Werte im Gutachten und nicht ein einziger?
Weil der Markt mehrere Preisebenen kennt. Händlereinkauf, Händlerverkauf und Marktwert liegen regelmäßig deutlich auseinander. Erst wenn alle drei nebeneinander stehen und erläutert sind, lässt sich die Bandbreite belegen und der für den Vorgang zutreffende Wert sauber begründen.
Welchen Wert soll ich ansetzen?
Diese Frage kann ich nicht beantworten, sie ist Steuerberatung. Das Gutachten stellt die Werte und ihre Herleitung bereit, die Zuordnung nimmt Ihr Steuerberater vor.
Muss das Fahrzeug wirklich besichtigt werden?
Ja. Zustand, Ausstattung, Laufleistung und Vorschäden bestimmen den Wert maßgeblich und lassen sich nur am Fahrzeug feststellen. Eine Bewertung nach Aktenlage wäre angreifbar, genau das soll das Gutachten verhindern.
Kann mein Steuerberater das Gutachten direkt bekommen?
Ja. Auf Wunsch geht eine Ausfertigung parallel an Ihren Steuerberater. Auch die Beauftragung durch die Kanzlei im Auftrag des Mandanten ist möglich.
Was kostet das Gutachten und wer trägt die Kosten?
Ab 250,00 € netto, das sind 297,50 € brutto einschließlich 19 % Umsatzsteuer, abhängig von Fahrzeugklasse, Ausstattung und Anfahrt. Anders als beim unverschuldeten Unfallschaden gibt es hier keinen gegnerischen Versicherer. Sie beauftragen und bezahlen das Gutachten selbst.
Gilt das auch für Transporter, Anhänger oder Sonderfahrzeuge?
Ja. Bewertet werden Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, Anhänger und Aufbauten. Bei Sonderaufbauten und selten gehandelten Fahrzeugen ist der Rechercheaufwand höher, das wird vorab im Angebot berücksichtigt.
Wertgutachten anfragen
Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail. Steuerberater können den Auftrag direkt für ihren Mandanten erteilen.