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KFZ-Haftpflicht gutachten

Häufige Fragen

Alles rund um Ihr Haftpflichtgutachten

Von der Terminvereinbarung über die Kosten bis zur Frage, was nach dem Gutachten passiert: Hier finden Sie die wichtigsten Antworten — sachlich, verständlich und auf Ihrer Seite.

Ablauf & Termin

Wie schnell bekomme ich einen Termin und das Gutachten?

Einen Besichtigungstermin erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden. Das fertige Gutachten liegt innerhalb von ein bis zwei Werktagen nach der Begutachtung vor — damit Ihre Schadensabwicklung nicht ins Stocken gerät.

Wie läuft die Begutachtung ab — was muss ich tun?

Für Sie bleibt es einfach: Sie schicken uns ein paar Fotos des Schadens per WhatsApp oder rufen kurz an. Wir vereinbaren einen Besichtigungstermin vor Ort, begutachten das Fahrzeug und erstellen das Gutachten. Das fertige Gutachten erhalten Sie anschließend digital — alle weiteren Schritte besprechen wir vorab mit Ihnen.

Wo findet die Begutachtung statt — muss ich irgendwo hinfahren?

Sie müssen nirgendwo hinfahren. Die Begutachtung findet vor Ort statt — dort, wo Ihr Fahrzeug steht: bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt Ihrer Wahl. So bleibt der Aufwand für Sie minimal, gerade wenn das Auto nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit ist.

Kosten & Wer zahlt

Wer trägt die Kosten für das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall sind die Kosten eines Schadensgutachtens Teil des Schadens und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Für ein vollständiges, unabhängiges Gutachten gehen Sie in der Regel nicht in Vorleistung.

Muss ich in Vorleistung gehen?

In der Regel nicht. Bei einem unverschuldeten Unfall sind die Gutachterkosten Teil des Schadens und damit von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen. Wie die Abrechnung in Ihrem Fall genau läuft, klären wir vorab transparent mit Ihnen — Sie wissen von Anfang an, woran Sie sind.

Was passiert mit den Gutachterkosten, wenn ich eine Teilschuld habe?

Tragen Sie eine Mitschuld am Unfall, werden die Gutachterkosten in der Regel anteilig nach der Haftungsquote erstattet. Auch dann lohnt sich ein unabhängiges Gutachten: Es dokumentiert die Schadenshöhe sauber und nachvollziehbar — die Grundlage, um Ihren Anspruch in der korrekten Höhe geltend zu machen.

Unabhängigkeit & freie Wahl

Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Nein. Nach einem unverschuldeten Unfall wählen Sie den Kfz-Sachverständigen in der Regel selbst. Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Kosten eines unabhängigen Gutachtens — sie darf Ihnen den Gutachter nicht vorschreiben.

Warum ist ein unabhängiges Gutachten besser als das der Versicherung?

Der Gutachter der gegnerischen Versicherung wird von der Gegenseite beauftragt und bezahlt — sein Interesse ist nicht zwingend Ihres. Ein unabhängiger Sachverständiger steht allein auf Ihrer Seite und ermittelt die Schadenshöhe vollständig und neutral: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall. So entscheiden nicht andere über die Höhe Ihres Schadens.

Die Versicherung will einen eigenen Gutachter schicken — darf ich das ablehnen?

Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall bestimmen Sie, wer Ihr Fahrzeug begutachtet. Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zuzulassen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen: Die freie Wahl des Sachverständigen liegt bei Ihnen.

Schadenshöhe & Recht

Was wird im Gutachten alles festgestellt?

Das Gutachten dokumentiert den vollständigen Schadenumfang: Reparaturkosten, eine eventuelle Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwerte sowie die Reparaturdauer als Grundlage für den Nutzungsausfall. So wird die Schadenshöhe vollständig und neutral ermittelt. Wie sich daraus die gesamte Schadensregulierung zusammensetzt, lesen Sie in diesem Ratgeber.

Lohnt sich ein eigenes Gutachten auch bei einem kleinen Schaden?

Auch bei scheinbar kleinen Schäden bleiben Wertminderung und versteckte Folgeschäden oft unberücksichtigt. Ab einer Schadenshöhe von etwa 750 € ist ein vollständiges Gutachten üblich; darunter genügt häufig ein Kurzgutachten. Im Zweifel klären wir das vorab kurz am Telefon.

Was ist eine Wertminderung und steht sie mir zu?

Auch ein fachgerecht repariertes Fahrzeug ist nach einem Unfall auf dem Markt weniger wert — diesen Verlust nennt man merkantile Wertminderung. Bei einem unverschuldeten Unfall gehört sie zu Ihrem ersatzfähigen Schaden (§ 251 BGB). Im Gutachten wird sie gesondert ausgewiesen, damit dieser Betrag bei Ihrer Schadensregulierung nicht unter den Tisch fällt.

Nach dem Gutachten

Was passiert, nachdem das Gutachten fertig ist?

Sie erhalten das fertige Gutachten digital und haben damit eine belastbare, neutrale Grundlage für Ihre Schadensregulierung in der Hand. Damit lässt sich die Schadenshöhe gegenüber der gegnerischen Versicherung nachvollziehbar belegen. Ob Sie reparieren lassen oder den Schaden auf Gutachtenbasis abrechnen, entscheiden Sie selbst.

Kann ich mir den Schaden auszahlen lassen, statt zu reparieren?

Bei einem unverschuldeten Unfall können Sie den Schaden grundsätzlich auch fiktiv auf Basis des Gutachtens abrechnen, statt das Fahrzeug reparieren zu lassen (§ 249 BGB). Maßgeblich sind dann die im Gutachten ermittelten Netto-Reparaturkosten. Welche Variante in Ihrem Fall sinnvoll ist, hängt von Ihrer Situation ab — das unabhängige Gutachten liefert für beide Wege die saubere Zahlenbasis.

Was, wenn die Versicherung die Schadenshöhe aus dem Gutachten anzweifelt?

Ein unabhängiges Gutachten ist methodisch nachvollziehbar aufgebaut und dokumentiert jeden Schadensposten — das macht es zu einer belastbaren Grundlage, der die Gegenseite konkret begegnen müsste. Sollte die Versicherung Positionen in Frage stellen, lassen sich diese anhand des Gutachtens sachlich erläutern. Sie stehen einer pauschalen Kürzung also nicht mit leeren Händen gegenüber.

Ihre Frage war nicht dabei?

Schicken Sie uns Ihre Unfallfotos oder rufen Sie an — wir helfen direkt weiter.

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