Unabhängiges Kfz-Haftpflichtgutachten
So läuft Ihr Kfz-Haftpflichtgutachten ab — Schritt für Schritt
Nach einem unverschuldeten Unfall muss es schnell und sauber gehen. Auf dieser Seite sehen Sie genau, was passiert: von der ersten Meldung über die Begutachtung vor Ort bis zum fertigen Gutachten. Sie entscheiden, wer Ihr Fahrzeug begutachtet, und im Haftpflichtfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten. Ein Foto Ihres Schadens genügt für den Start.
So läuft Ihr Gutachten ab
Von der Meldung bis zum fertigen Gutachten: fünf Schritte, Termin in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
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Schaden melden
Sie schicken Fotos per WhatsApp oder rufen an. Wir melden uns und vereinbaren in der Regel innerhalb von 24 Stunden einen Termin: bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder vor Ort.
in 24 h -
Vor Ort begutachten
Ihr Fahrzeug wird vollständig und in Ruhe begutachtet. Sichtbare und verdeckte Schäden, betroffene Bauteile und der Reparaturweg werden systematisch aufgenommen und fotografiert.
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Schaden dokumentieren
Jede relevante Position wird festgehalten: Reparaturkosten, Wertminderung, die voraussichtliche Reparaturdauer als Grundlage für den Nutzungsausfall und, falls nötig, der Restwert.
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Gutachten erstellen
Aus der Begutachtung entsteht ein vollständiges, nachvollziehbares schriftliches Gutachten. In der Regel liegt es innerhalb von ein bis zwei Werktagen nach dem Termin vor.
1–2 Werktage -
Gutachten erhalten
Sie bekommen Ihr unabhängiges Gutachten als belastbare Grundlage für die weitere Schadensabwicklung: die volle Schadenshöhe, neutral ermittelt und sauber dokumentiert.
Jeder Schritt im Detail
Was bei jedem Schritt passiert, was Sie selbst dazu tun und wie lange es dauert.
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Schaden melden
Termin in der Regel in 24 hWas passiertSie schicken uns Fotos Ihres Schadens per WhatsApp oder rufen an. Wir melden uns umgehend und vereinbaren einen Begutachtungstermin — bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder direkt am Unfallort.
Was Sie tunEin Foto vom Schaden senden oder anrufen. Mehr braucht es für den Start nicht.
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Vor Ort begutachten
meist 30–60 Minuten vor OrtWas passiertTom Prennig begutachtet Ihr Fahrzeug vollständig und in Ruhe: sichtbare und verdeckte Schäden, betroffene Bauteile und der fachgerechte Reparaturweg werden systematisch aufgenommen und fotografisch festgehalten.
Was Sie tunIhr Fahrzeug zum Termin bereitstellen. Den Rest übernehmen wir.
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Schaden dokumentieren
Was passiertJede relevante Position wird erfasst und belegt: Reparaturkosten, die merkantile Wertminderung, die voraussichtliche Reparaturdauer als Grundlage für den Nutzungsausfall und, falls nötig, Wiederbeschaffungs- und Restwert.
Was Sie tunNichts — diese Arbeit liegt vollständig bei uns.
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Gutachten erstellen
1–2 Werktage nach dem TerminWas passiertAus der Begutachtung entsteht ein vollständiges, nachvollziehbares schriftliches Gutachten, mit Fotos und Messwerten belegt — die neutrale Grundlage für Ihre Schadensabwicklung.
Was Sie tunAbwarten. Wir erstellen das Gutachten und melden uns, sobald es fertig ist.
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Gutachten erhalten
Was passiertSie bekommen Ihr unabhängiges Gutachten als belastbare Grundlage: die volle Schadenshöhe, neutral ermittelt. Damit lassen sich Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung sauber beziffern.
Was Sie tunDas Gutachten für die weitere Abwicklung nutzen — selbst, über Ihren Anwalt oder Ihren Schadenservice.
Unfall gerade passiert? Verlieren Sie keine Zeit.
Je früher der Schaden dokumentiert ist, desto sauberer steht Ihre Grundlage. Schicken Sie ein Foto per WhatsApp oder rufen Sie an — wir vereinbaren in der Regel innerhalb von 24 Stunden einen Begutachtungstermin.
Wie lange dauert das alles?
Von der Meldung bis zur fertigen Grundlage — der zeitliche Ablauf auf einen Blick.
- Tag 0
Sie melden den Schaden per Foto oder Anruf.
- in 24 h
Wir vereinbaren den Begutachtungstermin bei Ihnen vor Ort.
- 1–2 Werktage
Das fertige Gutachten liegt nach dem Termin vor.
- danach
Sie haben die volle Schadenshöhe schwarz auf weiß in der Hand.
Was ein Gutachten kostet und wer es zahlt
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens. Die erforderlichen Sachverständigenkosten gehören nach der Rechtsprechung zum erstattungsfähigen Schaden. Für Sie bedeutet das im Haftpflichtfall in aller Regel: kein Eigenanteil.
Übrigens: Welchen Sachverständigen Sie beauftragen, entscheiden Sie — nicht die gegnerische Versicherung. Mehr zu Ihrem Recht auf einen unabhängigen Gutachter.
Das Honorar richtet sich nach der Höhe des Schadens und orientiert sich an der BVSK-Honorartabelle. Den konkreten Rahmen für Ihren Fall besprechen wir transparent, bevor wir beginnen — ein Foto Ihres Schadens genügt für eine erste Einschätzung.
Schadenwert grob schätzenWas Sie dafür brauchen
Wenig — und nichts davon ist Voraussetzung für den Start. Ein Foto Ihres Schadens genügt, der Rest lässt sich beim Termin klären.
- Ort, Datum und ungefähre Uhrzeit des Unfalls
- Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs — ein Foto davon genügt
- Name der gegnerischen Versicherung und, falls vorhanden, das Schadenaktenzeichen
- Fotos vom Schaden an Ihrem Fahrzeug
- Ihren Fahrzeugschein, falls gerade zur Hand
- Den Unfallbericht oder das Europäische Unfallprotokoll, falls vorhanden
Was in Ihrem Gutachten steht
Ein vollständiges Gutachten erfasst mehr als nur die Reparaturkosten — jede Position Ihres Schadens, sauber belegt.
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Schadenumfang
Welche Bauteile betroffen sind — auch verdeckte Schäden, die man dem Fahrzeug von außen nicht ansieht.
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Reparaturkosten
Der fachgerechte Reparaturweg und die kalkulierten Kosten, Position für Position nachvollziehbar aufgeführt.
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Merkantile Wertminderung
Der Wertverlust, den Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur als Unfallwagen behält — ein eigenständiger Schadenposten.
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Nutzungsausfall & Dauer
Die voraussichtliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer als Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen.
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Wiederbeschaffungs- & Restwert
Bei einem Totalschaden der Wert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall und der verbleibende Restwert.
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Lichtbilder & Feststellungen
Aussagekräftige Fotos und Messwerte belegen jede Feststellung — für alle Beteiligten nachvollziehbar.
Auch die kniffligen Fälle
Sonderfälle sind abgedeckt
Nicht jeder Schaden ist ein einfacher Blechschaden. Auch in diesen Situationen liefert das Gutachten die saubere Grundlage.
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Totalschaden
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, ermittelt das Gutachten Wiederbeschaffungs- und Restwert — die Basis für eine faire Abrechnung.
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130-%-Regel
Bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts dürfen Sie reparieren lassen, wenn Sie das Fahrzeug weiternutzen. Das Gutachten liefert den nötigen Nachweis.
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Fiktive Abrechnung
Sie können den Schaden auf Gutachtenbasis abrechnen, ohne reparieren zu lassen. Das Gutachten beziffert die erforderlichen Kosten neutral.
Häufige Fragen zum Haftpflichtgutachten
Das Wichtigste rund um Ihr unabhängiges Gutachten, kurz erklärt.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In der Regel innerhalb von 24 Stunden, nachdem Sie sich gemeldet haben. Schicken Sie uns ein Foto Ihres Schadens per WhatsApp oder rufen Sie an, und wir vereinbaren zeitnah einen Begutachtungstermin. So gerät Ihre Schadensabwicklung gar nicht erst ins Stocken.
Muss ich mein Auto irgendwo hinbringen?
Nein. Wir kommen zu Ihnen — nach Hause, in die Werkstatt oder direkt an den Ort, an dem Ihr Fahrzeug steht. Sie müssen mit einem beschädigten Auto nicht quer durch die Stadt fahren. Den passenden Ort und Zeitpunkt stimmen wir bei der Terminvereinbarung mit Ihnen ab.
Wie lange dauert es bis zum fertigen Gutachten?
Das fertige Gutachten liegt meist ein bis zwei Werktage nach der Begutachtung vor. Bei umfangreicheren oder schwerer zugänglichen Schäden kann die Begutachtung etwas mehr Zeit beanspruchen — Sorgfalt geht hier vor Tempo, damit am Ende wirklich jede Position erfasst ist.
Was muss ich für die Begutachtung vorbereiten?
Im Grunde nichts. Stellen Sie Ihr Fahrzeug zum Termin bereit, den Rest übernehmen wir. Hilfreich sind Angaben zum Unfall, das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs und der Name der gegnerischen Versicherung — aber auch das lässt sich beim Termin klären, wenn es Ihnen gerade nicht vorliegt.
Was kostet mich der Ablauf?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Kosten des Gutachtens in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung. Für Sie fällt im Haftpflichtfall üblicherweise kein Eigenanteil an. Anders kann es liegen, wenn Sie den Unfall mitverschuldet haben oder der Schaden unterhalb der Bagatellgrenze liegt — auch das klären wir vorab offen mit Ihnen.
Kann ich den Schaden schon vor dem Termin per Foto klären?
Ja. Ein Foto Ihres Schadens genügt für eine erste, unverbindliche Einschätzung. So sagen wir Ihnen frühzeitig, ob sich ein vollständiges Gutachten lohnt oder im Einzelfall ein Kostenvoranschlag genügt, und können den Begutachtungstermin gleich passend vorbereiten.
Was passiert nach dem Gutachten?
Sie erhalten Ihr unabhängiges Gutachten und nutzen es als Grundlage für die weitere Abwicklung — selbst, über Ihren Anwalt oder über einen Schadenservice. Das Gutachten weist die volle Schadenshöhe neutral aus, sodass Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung von Anfang an belegt sind.
Ihr Gutachter in Ihrer Region
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