Ihr unabhängiges Kfz-Gutachten in Lüneburg — auf Ihrer Seite.
Sagen Sie Nein zum Gutachter der Versicherung.
Nach einem unverschuldeten Unfall in Lüneburg ermittelt ein unabhängiges Gutachten die volle Schadenshöhe, neutral, beweissicher und in Ihrem Interesse.
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- 10+ Jahre Erfahrung
Warum ein unabhängiges Gutachten in Lüneburg zählt
Die häufigste Fehlannahme lautet: Der Prüfer, den die gegnerische Versicherung schickt, stelle den Schaden neutral fest. Er arbeitet für die Seite, die am Ende zahlt.
Beginnen wir deshalb bei der Rechtslage. § 249 BGB gibt Ihnen Anspruch auf den Zustand, der ohne den Unfall bestünde. Nicht auf einen Betrag, den ein fremder Prüfdienst für vertretbar hält.
Daraus folgt die Beweisfrage. Ein Anspruch trägt nur so weit, wie er belegt ist. Das Beweismittel ist das Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen, nicht die Kalkulation der Gegenseite.
Erst danach geht es ums Geld. Diese Reihenfolge einzuhalten bringt in der Praxis mehr als jede Diskussion über einzelne Positionen.
Die alte Salz- und Backsteinstadt erzeugt dabei Schäden, die in kein Standardschema passen. In den schmalen Altstadtgassen mit Kopfsteinpflaster fährt niemand schnell, und trotzdem werden die Schäden teuer.
Ein zweiter Verkehr kommt von außen. Wer morgens auf der A39 oder über die Bahnachse nach Hamburg pendelt, bewegt sein Fahrzeug täglich im dichtesten Zeitfenster.
Am Wochenende schiebt sich der Ausflugsverkehr Richtung Heide durch dieselben Straßen. Ortsfremde Fahrer, Parkplatzsuche und häufige Spurwechsel gehören dann zum Bild.
Dazu kommen die vielen Studierenden zu Fuß und auf dem Rad. Kollisionen beim Abbiegen und beim Öffnen der Fahrertür sind eine eigene Fallgruppe mit eigener Beweislage.
Amtlich sieht das so aus: Der Unfallatlas der Statistischen Ämter weist für Lüneburg 401 polizeilich erfasste Unfälle mit Personenschaden im Jahr 2024 aus, darunter 34 Schwerverletzte.
Die Entwicklung ist dabei stabil. Zwischen 2022 und 2024 liegt die Veränderung bei 4,2 Prozent, also ohne echten Ausschlag nach oben oder unten.
Konstante Zahlen bedeuten aber nicht, dass die Schäden gleich bleiben. Der Anteil an Fahrzeugen mit Kamerasystemen, Radarsensoren und Leichtbauteilen wächst, und damit wächst der Aufwand pro Fall.
Woran ein Gutachten in dieser Gemengelage ansetzt:
- an der Schadensursache, also der plausiblen Zuordnung von Anstoß und Schadensbild
- an den verdeckten Folgen unter Verkleidung, Schweller und Radhaus
- an der Wertminderung, die bei jüngeren Fahrzeugen schnell vierstellig wird
- an der ortsüblichen Kalkulation nach den regionalen DEKRA-Sätzen
- an Wiederbeschaffungs- und Restwert, falls die Reparatur wirtschaftlich nicht mehr trägt
Versicherer-Gutachter oder Ihr eigener Gutachter?
Gutachter der Versicherung
- Nachteil: Wird von der gegnerischen Versicherung beauftragt und bezahlt
- Nachteil: Bewertet den Schaden oft knapp und nach Aktenlage
- Nachteil: Die Wertminderung bleibt häufig unberücksichtigt
- Nachteil: Verdeckte Schäden und Sensorik werden leicht übersehen
- Nachteil: Sie tragen im Streit die Beweislast
Ihr unabhängiges Gutachten
- Vorteil: Allein in Ihrem Auftrag, unabhängig und neutral
- Vorteil: Begutachtet das reale Fahrzeug vollständig vor Ort
- Vorteil: Merkantile Wertminderung wird sauber ausgewiesen
- Vorteil: Auch verdeckte Schäden und Assistenzsysteme dokumentiert
- Vorteil: Gerichtsfestes Gutachten als belastbare Beweisgrundlage
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Besichtigung vor Ort in Lüneburg — Ihr Gutachten erstellt Kfz-Sachverständiger Tom Prennig.
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Wertminderung und verdeckte Schäden
Hier hält sich die Fehlannahme, ein repariertes Auto sei wieder so viel wert wie vorher. Der Markt sieht das anders, und deshalb kennt das Schadensrecht die merkantile Wertminderung.
Rechtlich ist sie eine eigene Position neben den Reparaturkosten. Sie entsteht, weil ein Unfallfahrzeug beim Verkauf schlechter dasteht als ein unfallfreies, selbst bei fachgerechter Instandsetzung.
Der Nachweis gelingt nur über das Gutachten. Fehlt die Position dort, fehlt sie auch in der Abrechnung, und niemand bei der Gegenseite wird sie ergänzen.
Genauso verhält es sich mit dem, was man nicht sieht. Ein Schadensbild an der Oberfläche sagt wenig über die Kräfte aus, die dahinter gewirkt haben.
Auf den Kopfsteinpflaster-Abschnitten rund um Vor dem Roten Tore entstehen beim Einfädeln aus Parklücken Schäden an Felge, Schweller und Radhausschale.
An der Ilmenaustraße sind es Streifschäden beim Vorbeifahren an parkenden Fahrzeugen, bei denen Türgriffe, Spiegelgehäuse und Sensorik in der Flanke betroffen sind.
In der Bögelstraße dominieren Rangiervorgänge von Transportern. Rückwärtsschäden verformen Trägerbleche, obwohl die Stoßfängerhaut kaum eine Spur zeigt.
Am Treidelweg entstehen die Berührungen mit Rad- und Fußverkehr eher bei geringem Tempo, mit Schäden an Anbauteilen und Kamerasystemen.
Worauf die Besichtigung deshalb besonders achtet:
- Abstände und Spaltmaße an Türen, Hauben und Klappen
- Verformungen an Längsträgern und Aufnahmepunkten des Fahrwerks
- Radar-, Kamera- und Ultraschallsensoren hinter Stoßfängern und in den Flanken
- Kalibrierungsbedarf der Assistenzsysteme nach dem Ausbau
- Vorschäden und Altschäden, sauber abgegrenzt vom aktuellen Ereignis
Diese Abgrenzung ist kein Formalismus. Sie nimmt der Gegenseite später das bequemste Argument, nämlich den Verweis auf einen angeblichen Vorschaden.
Ein eigener Fall sind ältere Liebhaberfahrzeuge, die in Lüneburg an Sommerwochenenden unterwegs sind. Bei ihnen greift die übliche Wertminderungsrechnung nicht, weil der Marktwert nicht linear mit dem Alter fällt.
Hier zählt der Zustand vor dem Unfall, belegt über Pflegezustand, Historie und Vergleichsangebote. Ohne diese Grundlage landet ein solches Fahrzeug in der Abrechnung der Gegenseite schnell beim Schrottwert.
Typische übersehene Positionen
- Merkantile Wertminderung bei Fahrzeugen bis etwa fünf Jahren
- Kalibrierung der Fahrerassistenzsysteme
- Achsvermessung nach Bordsteinanstoß
- Verbringungskosten zur Lackiererei
- Beilackierung angrenzender Bauteile
Kosten: wer das Gutachten bezahlt
Viele in Lüneburg fragen zuerst nach dem Preis und erst danach nach dem Recht. Beim unverschuldeten Unfall ist das die falsche Reihenfolge, denn die Kostenfrage ist bereits entschieden.
Bei klarer Haftung gehören die Sachverständigenkosten zum ersatzfähigen Schaden. Der Bundesgerichtshof hat diesen Grundsatz in der Entscheidung VI ZR 280/22 bestätigt.
Für Sie ist das Gutachten in diesem Fall kostenfrei. Abgerechnet wird gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Der zweite Kostenblock ist die Reparatur selbst, und dort wird es lokal. Maßstab sind die ortsüblichen Stundenverrechnungssätze, nicht die Konditionen eines überregionalen Vertragspartners.
Für die Region Lüneburg weist die DEKRA DRS aktuell 186,75 € für Mechanik, 187 € für Karosserie und 202,75 € für Lackierung aus, jeweils netto und der Lacklohn ohne Material.
Diese Sätze sind ein anerkannter Maßstab für die ortsübliche Abrechnung. Wer auf ihrer Basis kalkuliert, argumentiert nicht mit einem Wunschwert, sondern mit einer Erhebung, die auch Gerichte heranziehen.
Ob am Ende repariert wird, bleibt Ihre Entscheidung. Auf Basis des Gutachtens ist auch die fiktive Abrechnung möglich, bei der die Mehrwertsteuer nicht erstattet wird, weil sie nicht anfällt.
Was in einer belastbaren Kalkulation für einen Lüneburger Fall auftaucht:
- Arbeitslohn nach den regionalen DEKRA-Sätzen für Mechanik, Karosserie und Lackierung
- Ersatzteile in Herstellerqualität statt pauschaler Abschläge
- Verbringung, sofern der Betrieb keine eigene Lackierkabine hat
- merkantile Wertminderung als eigene Position
- Nutzungsausfall oder Mietwagen, je nach Fahrbedarf zwischen Innenstadt und Pendelstrecke
Zur Ausfallzeit noch ein Wort. Ob Mietwagen oder Nutzungsausfall die bessere Wahl ist, hängt davon ab, wie Sie unterwegs sind. Wer die Strecke nach Hamburg täglich mit dem Auto fährt, braucht einen Ersatzwagen.
Wer dieselbe Strecke auch mit der Bahn zurücklegen kann, fährt mit der Nutzungsausfallentschädigung oft besser. Das Gutachten liefert dafür die Grundlage, nämlich die nachvollziehbar geschätzte Reparaturdauer.
Ein Hinweis zur Zulassungsstelle: Bei Totalschaden und Abmeldung fallen Gebühren an, die ebenfalls zum Schaden gehören und nicht vergessen werden sollten.
Die Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Lüneburg ist dafür die zuständige Stelle.
Was kostet Sie das Gutachten?
Grundlage: BGH VI ZR 280/22 , bei unverschuldetem Unfall gehören die Gutachterkosten zum erstattungsfähigen Schaden.
Mehr dazu: Wer die Gutachterkosten trägt
Ablauf der Begutachtung vor Ort
Fehlannahme Nummer drei: Man müsse sein beschädigtes Fahrzeug erst in eine Werkstatt bringen, bevor ein Sachverständiger tätig werden kann. Das ist nicht so.
Rechtlich brauchen Sie für die Beauftragung niemandes Zustimmung, weder die der Gegenseite noch die eines Betriebs. Sie erteilen den Auftrag, wir dokumentieren den Zustand.
Für die Beweisführung zählt vor allem der frühe Zeitpunkt. Je näher die Besichtigung am Unfallereignis liegt, desto weniger lässt sich später über Zuordnung und Umfang streiten.
Besichtigung vor Ort in Lüneburg — Ihr Gutachten erstellt Kfz-Sachverständiger Tom Prennig.
Praktisch heißt das: Wir besichtigen dort, wo das Fahrzeug steht. Vor der Wohnung in der Altstadt, am Arbeitsplatz oder in dem Betrieb, den Sie ausgesucht haben.
Für Pendler ist das der entscheidende Punkt. Wer unter der Woche in Hamburg arbeitet, verliert sonst einen halben Tag nur für die Anfahrt zu einem Besichtigungstermin.
Steht das Fahrzeug nach einem Unfall an der Bahnhofstraße nicht mehr fahrbereit, klären wir vorab die Standortfrage und die Abschleppkosten als eigene Schadensposition.
Ein häufiger Lüneburger Fall ist der Parkschaden ohne Verursacher. In den engen Straßen der Altstadt und in den Parkbereichen am Altstadtrand verschwindet der andere Fahrer regelmäßig, bevor jemand etwas bemerkt.
Auch dann lohnt die Begutachtung. Das Gutachten hält Schadensbild, Anstoßhöhe und Spurenlage fest, und diese Dokumentation ist die Grundlage für jede spätere Regulierung, gleich ob über die Gegenseite oder die eigene Kaskoversicherung.
Was wir bei der Besichtigung aufnehmen:
- Fahrzeugdaten, Laufleistung, Ausstattung und Vorschadenlage
- Fotodokumentation der Schadensstellen und der Anstoßrichtung
- Demontage oder Sichtprüfung dort, wo verdeckte Schäden zu erwarten sind
- Kalkulation des Reparaturwegs mit den ortsüblichen Sätzen
- Wiederbeschaffungswert und Restwert, ermittelt am regionalen Markt
Beim Restwert lohnt der genaue Blick. Maßgeblich ist, was auf dem allgemeinen regionalen Markt erzielbar ist, nicht das höchste Gebot einer bundesweiten Restwertbörse.
Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, wird die 130-Prozent-Grenze relevant. Innerhalb dieses Rahmens ist die Reparatur bei nachgewiesenem Reparaturwillen möglich.
Warum Sie ein eigenes Gutachten brauchen
Ein unabhängiges Gutachten ist nach einem unverschuldeten Unfall Ihre wichtigste Grundlage — aus vier Gründen.
-
Beweise sichern, bevor sie verschwinden
Ein Gutachten hält den Schaden gerichtsfest fest, bevor repariert wird oder Spuren verloren gehen.
-
Die volle Schadenshöhe
Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall werden vollständig und neutral ermittelt.
-
Verdeckte Schäden erkennen
Hinter kleinen Dellen stecken oft Sensorik, Steuergeräte und Folgeschäden, die ein gründliches Gutachten aufdeckt.
-
Ihr Recht auf freie Wahl
Sie bestimmen den Sachverständigen selbst. Er ist allein Ihnen gegenüber verantwortlich, nicht der Versicherung.
Unfallgeschehen in Lüneburg: amtliche Zahlen
Polizeilich erfasste Unfälle mit Personenschaden. Keine Schätzungen, sondern der Unfallatlas der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.
Unfallschwerpunkte in Lüneburg
- Bahnhofstraße80 Unfälle
- Ilmenaustraße78 Unfälle
- Treidelweg60 Unfälle
- Vor dem Roten Tore54 Unfälle
- Bögelstraße38 Unfälle
Bundesweiter Vergleich: Unfall-Ranking deutscher Städte 2024
Quelle: Unfallatlas der Statistischen Ämter, 2024 (Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0) · Straßenzuordnung: © OpenStreetMap-Mitwirkende
Was die gegnerische Versicherung nicht will
Weit verbreitet ist die Vorstellung, eine Kürzung sei eine sachliche Korrektur. Meistens ist sie eine Verhandlungsposition, die auf Widerspruch angelegt ist.
Die Rechtslage ist dabei eindeutiger, als der Ton der Schreiben vermuten lässt. Gekürzt werden darf nur, was rechtlich nicht geschuldet ist, nicht das, was unbequem ist.
Der Hebel liegt wieder in der Beweisführung. Eine Kürzung, die auf einen Prüfbericht gestützt wird, fällt in sich zusammen, sobald das Gutachten die Position nachvollziehbar begründet.
Der Prüfbericht selbst entsteht übrigens ohne Blick auf das Fahrzeug. Er wird am Schreibtisch aus Ihren Unterlagen erstellt, oft weit entfernt von Lüneburg.
Besonders gern wird auf günstigere Stundensätze einer Partnerwerkstatt verwiesen. Für einen Betrieb im Landkreis Lüneburg sind die regionalen DEKRA-Sätze der passende Maßstab, nicht ein Sondertarif.
Ebenso beliebt ist der Hinweis, der Schaden sei doch nur ein Parkrempler gewesen. Auf dem Kopfsteinpflaster der Altstadt trifft diese Einordnung regelmäßig daneben.
Die typischen Kürzungsmuster in Kurzform:
- Stundensätze auf das Niveau einer Partnerwerkstatt heruntergerechnet
- Verbringungskosten und Beilackierung gestrichen
- Wertminderung bestritten oder auf einen symbolischen Betrag gedrückt
- ein hohes Restwertgebot aus einer überregionalen Börse vorgelegt
- Nutzungsausfall auf wenige Tage gekürzt
Gegen jedes dieser Muster hilft dasselbe: eine Position, die im Gutachten begründet und mit Fotos belegt ist. Wo Begründung und Beleg fehlen, entscheidet der Sachbearbeiter allein.
Kommt es doch zum Streit, ist das Amtsgericht Lüneburg der örtlich zuständige Ort für die Auseinandersetzung.
Was Ihnen das Gesetz sichert
- 3 Jahre dann verjährt Ihr Anspruch auf Schadensersatz § 195 BGB
- bis 50 € Nutzungsausfall pro Tag (Mittelklasse) Sanden/Danner/Küppersbusch-Tabelle
- 100 % der Gutachterkosten trägt die gegnerische Versicherung BGH VI ZR 280/22
Mehr dazu: Was die gegnerische Haftpflicht alles zahlt
Ihre Rechte: freie Gutachterwahl (§ 249 BGB)
Zum Schluss die Fehlannahme, die am meisten Geld kostet: Man müsse den Sachverständigen nehmen, den die gegnerische Versicherung benennt. Das müssen Sie nicht.
Der Ausgangspunkt bleibt § 249 BGB. Wer den Schaden ersetzt bekommt, darf die Wiederherstellung selbst in die Hand nehmen und dazu einen eigenen Sachverständigen beauftragen.
Die Kosten dieses Gutachtens gehören bei klarer Haftung zum Herstellungsaufwand und sind erstattungsfähig.
Damit ist auch die Beweisführung wieder in Ihrer Hand. Der Sachverständige, den Sie beauftragen, schuldet Ihnen die vollständige Schadenshöhe, nicht die verträgliche.
Der zweite Teil dieses Rechts betrifft die Werkstatt. Auch den Betrieb suchen Sie aus, ein Zwang zur Partnerwerkstatt der Gegenseite besteht nicht.
Für Lüneburg ist das keine theoretische Frage. Wer seinen Betrieb seit Jahren kennt, fährt nicht in einen Vertragsbetrieb im Umland, nur weil das der Gegenseite günstiger kommt.
Ein praktischer Hinweis zum Ablauf: Melden Sie den Schaden der gegnerischen Versicherung, aber unterschreiben Sie keine Erklärung, mit der Sie die Begutachtung aus der Hand geben.
Und lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem der Unfall passiert ist.
Was Sie nach einem unverschuldeten Unfall in Lüneburg konkret tun können:
- Unfallstelle, Fahrzeuge und Endlagen fotografieren, bevor geräumt wird
- Kennzeichen, Versicherer und Fahrerdaten der Gegenseite vollständig notieren
- Zeugen ansprechen, gerade an belebten Stellen wie der Bahnhofstraße
- den Sachverständigen selbst beauftragen, bevor der Prüfdienst der Gegenseite kommt
- den Betrieb auswählen, dem Sie vertrauen, und die Reparatur erst nach der Besichtigung freigeben
Wir erstellen das Gutachten, nicht die Abrechnung. Die neutrale Ermittlung der vollen Schadenshöhe ist unsere Aufgabe, und sie ist die Grundlage für alles, was danach kommt.
Das sagen Geschädigte über Tom Prennig
„Telefonisch wurde ich sehr freundlich beraten. Alles andere ging schnell und einfach per WhatsApp. Ohne eigene Kosten wurde mir mein Schaden umfassend erstattet. Kann ich guten Gewissens empfehlen."
„Rückruf innerhalb von zwei Stunden, Termin innerhalb 24 Stunden, super nette und fachlich qualifizierte Beratung und Hilfe bei Einreichung des Gutachtens bei der gegnerischen Versicherung. Jederzeit gerne wieder!"
„Wir waren mit dem ganzen Service in unserem Schadensfall komplett zufrieden. Schnelle, kompetente Hilfe und überaus netter Kontakt. Da fühlt man sich gut aufgehoben."
So läuft Ihr Gutachten in Lüneburg ab
Drei Schritte vom Anruf bis zum fertigen Gutachten, Termin in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
-
Schaden melden
Kurzer Anruf oder ein paar Fotos, wir klären vorab, ob ein vollständiges Gutachten oder ein Kurzgutachten die richtige Form ist.
sofort -
Besichtigung in Lüneburg
Wir besichtigen das Fahrzeug dort, wo es steht: an der Wohnadresse, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt Ihrer Wahl.
schnelle Terminvergabe -
Gutachten erhalten
Sie bekommen das Gutachten digital und auf Wunsch gedruckt, mit Reparaturweg, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert.
zeitnah nach der Besichtigung
Mehr dazu: So entsteht ein unabhängiges Gutachten
Sie entscheiden, wer Ihr Auto begutachtet.
Nach einem unverschuldeten Unfall wählen Sie den Sachverständigen selbst, nicht die Versicherung. Nutzen Sie dieses Recht.
Gutachter der Versicherung
- Nachteil: Wird von der gegnerischen Versicherung beauftragt und bezahlt
- Nachteil: Hat naturgemäß die Interessen seines Auftraggebers im Blick
- Nachteil: Bewertet den Schaden oft knapp und nach Aktenlage
Ihr unabhängiger Sachverständiger
- Vorteil: Allein Ihnen gegenüber verantwortlich, nicht der Versicherung
- Vorteil: Begutachtet das reale Fahrzeug in Ihrem Interesse
- Vorteil: Erfasst auch verdeckte Schäden und die Wertminderung
§ 249 BGB: Sie haben Anspruch auf vollständige Schadensbeseitigung und in der Regel die freie Wahl des Sachverständigen.Grundlage: § 249 BGB, BGH-Rechtsprechung zur freien Gutachterwahl.
Mehr dazu: Ihr Recht auf freie Gutachterwahl
Ihr Sachverständiger
Tom Prennig
Freier Kfz-Sachverständiger
„Ich arbeite ausschließlich im Interesse der Geschädigten, nie für die Versicherung."
Unabhängig und zertifiziert, Schwerpunkt Haftpflicht-Unfallschäden. Über zehn Jahre als Karosseriebauer, seit 2024 als Sachverständiger, mit über 500 Gutachten. Ihr Gutachten erstelle und verantworte ich selbst, auf Deutsch und Englisch — die Besichtigung Ihres Fahrzeugs findet vor Ort statt.
Häufige Fragen zum Gutachten in Lüneburg
Das Wichtigste rund um Ihr unabhängiges Kfz-Haftpflichtgutachten.
Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung will mein Auto in Lüneburg besichtigen. Muss ich das zulassen?
Sie müssen den Prüfdienst der Gegenseite nicht als Ihren Sachverständigen akzeptieren. Bei einem unverschuldeten Unfall beauftragen Sie den Kfz-Sachverständigen selbst. Sein Gutachten ist Ihr Beweismittel, der Prüfbericht der Gegenseite ist deren Rechenwerk.
Welche Stundensätze gelten für eine Reparatur im Raum Lüneburg?
Maßstab sind die Durchschnittsverrechnungssätze der DEKRA für die Region. Für Lüneburg weist die DEKRA DRS derzeit 186,75 € Mechanik, 187 € Karosserie und 202,75 € Lackierung aus, jeweils netto und der Lacklohn ohne Material. Sondertarife einer überregionalen Partnerwerkstatt sind kein ortsüblicher Maßstab.
Lohnt ein Gutachten auch bei einem Parkschaden in der Altstadt?
Sobald der Schaden über einen Lackkratzer hinausgeht, ja. Gerade auf dem Kopfsteinpflaster rund um die Lüneburger Altstadt entstehen bei niedrigem Tempo Schäden an Schweller, Felge und Radhaus, die von außen kaum sichtbar sind. Bei reinen Bagatellschäden genügt ein Kostenvoranschlag.
Wird die Wertminderung meines Fahrzeugs im Gutachten ausgewiesen?
Ja, sofern sie anfällt. Die merkantile Wertminderung ist eine eigenständige Schadensposition und wird getrennt von den Reparaturkosten beziffert. Ohne diesen Ausweis im Gutachten wird sie in der Abrechnung der Gegenseite regelmäßig gar nicht erst auftauchen.
Was kostet mich das Haftpflichtgutachten nach einem unverschuldeten Unfall in Lüneburg?
Bei klarer Haftung der Gegenseite trägt deren Haftpflichtversicherung die Sachverständigenkosten. Der Bundesgerichtshof hat diesen Grundsatz in der Entscheidung VI ZR 280/22 bestätigt. Für Sie bleibt die Begutachtung dann kostenfrei.
Wo wird der Streit verhandelt, falls die Versicherung nicht vollständig zahlt?
Örtlich zuständig ist in der Regel das Amtsgericht Lüneburg. Dorthin kommt es selten, wenn die Schadenshöhe von Anfang an sauber dokumentiert ist. Ein nachvollziehbares Gutachten wirkt schon vorgerichtlich, weil es die Kürzung angreifbar macht.
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